Stiftungsurkunde - IV. Stiftungsvermögen und Wirtschaften

 

 

IV.

Stiftungsvermögen und Wirtschaften

 

1. Stiftungsvermögen

 Das Startkapital der Stiftung beträgt 300.000 (dreihunderttausend) HUF in Barmitteln.

 Das Startkapital kann erhöht werden durch:

- Beiträge von neuen Mitgliedern (Barbeträge, materielle Spenden)

- Ertrag des Wirtschaftens des Geschäftsverwalters,

- der Stiftung zustehende Zinsen,

- andere Quellen (zweckgebundene finanzielle Förderungen, Ausschreibungsressourcen)

 2. Wirtschaften der Stiftung

 Die Stiftungsziele sind mittels des Stiftungsvermögens und dessen Erträgen zu erreichen. Die Stiftung wirtschaftet selbständig, um die in der Urkunde festgelegten Ziele zu verwirklichen, und ist berechtigt, das Stiftungsvermögen im Interesse der Stiftungsziele zu nutzen.

Die Stiftung ist berechtigt, um ihre gemeinnützigen Ziele zu erreichen, diese nicht gefährdend, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben.

Die Einkünfte aus dem Wirtschaften werden nicht ausgeschüttet, diese werden zur Förderung der in der Stiftungsurkunde genannten Stiftungsziele verwendet.

Über die Verwendung des Stiftungvermögens entscheidet der Stiftungsrat, anhand der Bestimmungen der vorliegenden Stiftungsurkunde und der von den der Stiftung beitretenden Spendern gesetzten Bedingungen – falls der Stiftungsrat mit diesen einverstanden ist.