Stiftungsurkunde - II. Rechtslage der Stiftung

 

II.

Rechtslage der Stiftung

 

1. Die Stiftung ist eine juristische Person, die ihre Aufgaben selbständig waltet.

 2. Mitgliedschaft

Die Stiftung ist offen für den Beitritt ungarischer und ausländischer natürlicher und juristischer Personen, oder für Organisationen und Gemeinschaften, die über keine juristische Person verfügen, falls sie mit den Zielen der Stiftung einverstanden sind und angemessenen finanziellen Beitrag leisten. Der Beitritt kann mit oder ohne Angabe des Namens, durch Geldspenden oder Spenden von materiellen Gütern in Natura, oder durch die Gewährleistung von Dienstleistungen geschehen.

Die Stiftung öffnet ein Devisenkonto für die Verwaltung von eventuellen ausländischen Spenden und ist berechtigt, die auf diesem befindlichen Guthaben auch in Fremdwährungen zu nutzen.

 3. Dauer der Stiftung

 Die Stiftung wird von der Stifterin für eine unbestimmte Zeit gegründet.